Montag 8.30 - 12.00 & 13.30 - 15.30
Dienstag --- 15.00 - 18.00
Mittwoch 8.30 - 12.00 ----
Donnerstag --- 15.00 - 18.00
Freitag 8.30 - 12.00 & 14.00 - 16.30
Wir führen eine reine Terminsprechstunde nach telefonischer Anmeldung durch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 04453 / 42 84.
Bitte bedenken Sie, dass während der Öffnungszeiten auch Operationen durchgeführt und Hausbesuche gemacht werden. Die Praxis ist immer durch eine Helferin besetzt.
Notfälle werden natürlich bevorzugt behandelt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn unser Terminplan dann einmal nicht eingehalten wird, denn es könnte auch ihr Tier sein.
Notfälle werden tagsüber nach telefonischer Anmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten behandelt, soweit wir erreichbar sind.
Die Nacht- und Wochenendnotdienste teilen wir uns mit sechs weiteren Praxen in Zetel, Bockhorn und Varel. Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Nacht
Montag 4.7. TP Binder 04451 959188
Dienstag 5.7. TP Brüggemann 04453 979292
Mittwoch 6.7. TP Dr. Böhmer & Kühn 04452 7700
Donnerstag 7.7. TP Dr. van Mark 04453 4284
Montag 11.7. TP Dr. Türck 044539899012
Dienstag 12.7. TP Tovar 0171 3698111
Mittwoch 13.7. TP Dr. Krüger-Tesch 04451 9189955
Donnerstag 14.7. TP Dr. Böhmer & Kühn 04452 7700
Freitagnacht siehe Wochenende
Wochenende und Feiertage
2./3.7. Tierarztpraxis Dr. van Mark 04453 4284
9./10.7. Tierarztpraxis Binder 04451 959188
16./17.7. Tierarztpraxis Dr. Krüger-Tesch 04451 9189955
23./24.7. Tierarztpraxis Brüggemann 04453 979292
30./31.7. Tierarztpraxis Dr. Böhmer & Kühn 04452 7700
6./7.8. Tierarztpraxis Binder 04451 959188
13./14.8. Tierarztpraxis Tovar 0171 3698111
20./21.8. Tierarztpraxis Dr. van Mark 04453 4284
27./28.8. Tierarztpraxis Dr. Böhmer & Kühn 04452 7700
Die Tierärztlichen Notdienste sind der Behandlung von Notfällen vorbehalten. Melden Sie sich bitte immer telefonisch an, da nicht jeder Tierarzt durchgehend von Freitag bis Montag in seiner Praxis anwesend ist.
Wegen des erhöhten Aufwandes müssen Sie außerdem mit höheren Kosten als in der normalen Sprechstunde rechnen.
Ende Dezember 2019 hat der Bundesrat die Änderung der GOT beschlossen, sie ist am 14.02.2020 in Kraft getreten. Die Tierärzte sind daran gebunden:
* es muss eine Notdienstgebühr von 50,00€ plus Mwst erhoben werden
* es muss mindestens der doppelte und es kann bis zum vierfachen Gebührensatz erhoben werden
Ausnahme: es gibt eine reguläre Sprechzeit während der Notdienstzeiten
* Nacht gilt von 18:00 - 8:00, Wochende Freitag 18:00 - Montag 8:00 Uhr
An Wochenenden berechnen wir dabei tagsüber i.d.R den doppelten, nachts mindestens den dreifachen Satz.